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AGB
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Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz
verpflichtet.
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen
den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden
ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für
den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so
ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden
Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des
Maklers vereinbart.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen
sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der
unwirksamen Besimmungen entsprechen bzw. am nächsten kommen.
Ihre Wirtschaftsberatung Axel R.H. Bahr
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