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Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen
Makler einen Alleinauftrag erteilt.
Mit einem Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für die
Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf
zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu den Aktivitäten des Maklers zählt etwa,
dass dieser auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug
verzichtet der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der
Makler stellt bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen
und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten
Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines
Kunden.
Anders gestaltet sich die Situation beim allgemeinen Auftrag. Dieser
verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag
voranzutreiben. Er kann abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter
Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen immer noch geschieht,
verschiedene Makler parallel beauftragt, riskiert der mögliche Käufer, am Ende
mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass
eine von mehreren Seiten angebotene Immobilie "zu Tode angeboten" wird. So ist
immer wieder festzustellen, dass dieselbe Immobilie im Anzeigenteil derselben Zeitung oder anderen Medien mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen. Dies läßt weder das Objekt selbst noch die
Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.
Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu.
Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig
verzichten.
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